Eigentlich keine so schlechte Idee.
“Kurzarbeit rettet Arbeitsplätze” und weil derzeit niemand valide Aussagen darüber treffen kann, wieviele Beschäftigte (wann) wieder zurück in den Regelbetrieb betroffener Unternehmen zurückkehren können, wird derzeit heiß die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des KuG von 12 auf 24 Monate diskutiert.
Die Bundesagentur für Arbeit geht noch einen Schritt weiter und fordert die Kopplung der verlängerten Bezüge an Weiterbildungen und Qualifizierungsmöglichkeiten, um die “freie Zeit” für zukünftige Beschäftigungschancen sinnvoll zu nutzen.
Die Arbeitgeberverbände sehen diese Maßnahme als zentrale Verordnung jedoch äußerst kritisch und plädieren für die Entscheidung über die Durchführung von Fortbildungen weiterhin auf Arbeitgeberebene.
So oder so ist eines bereits klar: Der seit langem angekündigte Strukturwandel, dem sich eine Reihe von Branchen nicht entziehen können, schreitet nach den überraschend heftigen Einschränkungen während des 1. Halbjahres 2020 nicht mehr nur schleichend voran, sondern wird das Thema Kurzarbeit und die Frage nach der passenden Qualifikation von Arbeitnehmer*innen auch in postpandemischen Zeiten maßgeblich mitbestimmen.
Wir erwarten mit Spannung die für den 25.08.2020 bzw. Anfang September angekündigten Entscheidungen zu Überbrückungszahlungen plus Weiterbildung und stehen Ihnen mit unserem Bildungs- und Coaching- und Beratungsangebot jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team Concept-Berlin